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Behandlung der Kniegelenksarthrose

 

Das Vorhandensein einer Kniegelenksarthrose ist häufig nicht zwingend gleichbedeutend mit der Notwendigkeit des Kunstgelenkersatzes.

 

Ist die arthrotische Deformation noch nicht massiv fortgeschritten und besteht z. B. bei einer Arthrose überwiegend des inneren (medialen) Gelenkabschnittes auch ein O-Bein, wie es gerade bei Männern sehr häufig der Fall ist, so lässt sich in dieser Situation ein Gelenkerhalt mittels einer sogenannten Valgisationsosteotomie erreichen. Analog dazu kann natürlich auch eine X-Bein Fehlstellung mittels einer Korrektur in die Gegenrichtung (Varisation) erfolgen.

 

Die Problematik der medialen Kniegelenksarthrose liegt in einer Überbelastung des inneren Gelenkabschnittes. Durch Verlagerung der Hauptbelastung in den häufig intakten äusseren (lateralen) Bereich des Gelenkes entlastet den inneren Teil und vermindert so drastisch die Beschwerden. Der innere Gelenkabschnitt wird durch diese Operation grundsätzlich nicht erneuert, vielmehr spürt man die Abnützung als Patient wesentlich weniger, wodurch häufig 10-20 Jahre bis zum notwendigen Kunstgelenkersatz gewonnen werden können. Insbesondere in der Altersgruppe zwischen 40 und 55 Jahren ist diese Therapieoption bei entsprechender Beinachse eingehend zu diskutieren.

 

Die Diskussion ist vor allem deshalb unentbehrlich, da einer Veränderung der Beinachse bei den meisten Patienten kosmetische und generelle Bedenken gegenüber bestehen, welche zu respektieren sind. 

 

Bei der Operation wird das Schienbein operativ mittels einer Säge fast vollständig durchtrennt und danach im, vor der Operation anhand einer Röntgenaufnahme des gesamten Beines berechneten Ausmass, "aufgeklappt". Die Stabilisierung in der neuen Position erfolgt mittels einer Titanplatte, welche bis zur Heilung des künstlich herbeigeführten Knochenbruches die notwendige Stabilität gewährleistet.

 

Nach etwa einem Jahr ist der Bruch (Osteotomie) verheilt, so dass die Platte, welche häufig unter der Haut stört, wieder entfernt werden kann.

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Das künstliche Kniegelenk

 

Ist der Verschleiss des Gelenkes weit fortgeschritten und ein gelenkerhaltendes Verfahren nicht mehr erfolgversprechend, so besteht die Möglichkeit des künstlichen Gelenkersatzes.

 

Je nachdem, ob mehrere Abschnitte des Kniegelenkes verschlissen sind oder nur ein sog. Kompartiment, besteht häufig auch die Option des unikondylären Gelenkersatzes, auch Schlittenprothese genannt. Dieses Verfahren hat den Vorteil der rascheren Rehabilitation aufgrund der geringeren Invasivität und die meist etwas bessere Funktion.

 

Der Vorteil der Endoprothese gegenüber gelenkerhaltenden Verfahren besteht vor allem in der raschen Schmerzlinderung und schnelleren Belastbarkeit des Beines insbesondere im Vergleich zur Achskorrektur.

 

Da die Langzeithaltbarkeit eines Kunstgelenks entscheidend von der präzisen Implantation der einzelnen Prothesenkomponenten abhängt, erfolgt die Implantation in der Regel computernavigiert.

 

Bei dieser Technik wird jeder Operationsschritt  über ein optisches System kontrolliert, was auch in schwierigen Fällen eine optimale Präzision und Prozesssicherheit gewährleistet.

 

Die sportliche Einsatzfähigkeit ist bei einem Kunstgelenk meist etwas geringer als z. B. nach einer erfolgreichen Achskorrektur. 

 

Auch unterliegt ein Kunstgelenk einem belastungsabhängigen Verschleiss, so dass dieses Verfahren bei jungen Patienten und solchen mit hoher physischer Belastung in Beruf oder Freizeit nur mit Vorsicht und nach reiflicher Überlegung zur Anwendung kommen darf.

Alternative Behandlungsmethoden

 

Neben den operativen Behandlungsoptionen bei bestehender Kniegelenksarthrose gibt es eine Vielzahl an nicht operativen Behandlungsmöglichkeiten medikamentöser Natur oder im Sinne von Physio- oder physikalischer Therapie sowie von Injektionen von schmerz- und entzündungslindernden Substanzen in das Gelenk (Kortison, Hyaluronsäure, Blutplättchenkonzentrate). Weitere Informationen zu diesen Therapieoptionen finden sie hier.

 

Diese Behandlungsmöglichkeiten werden am besten inklusive Risiken und Komplikationsmöglichkeiten sowie den zu erwartenden Erfolgsaussichten im Rahmen der Sprechstunde diskutiert und anschliessend, nach entsprechender Bedenkzeit, der Entscheid zu gewünschten Behandlungsform, gefällt.

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